Aus Lehrer Lämpels Kramkiste

Die Beaufsichtigung der Schulen und ihrer Lehrer durch die Pfarrer betreffend

(Schul-Inspektions-Akten)
In Folge eines Reskripts Seiner Exzellenz des Ministers der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten veranlassen wir die Herren Pfarrer, als Dirigenten der Schulvorstände, die ihnen nach der Dienstinstruktion vom 9. September 1836 obliegende Beaufsichtigung der Schulen und ihrer Lehrer sorgfältig und kräftig zu handhaben. Es ist dieses, worauf Seine Exzellenz besonders aufmerksam zu machen geruht haben, in der jetzigen Zeit um so notwendiger, als die Zustände der letzten Jahre bei manchen Lehrern die eigene Disziplin so wie Unterricht und Erziehung gefährdet und manche Schulvorstands-Dirigenten in der Ausübung der ihnen obliegenden Pflichten zu nachsichtig gemacht gaben. Insbesondere machen wir den letztern es zur Pflicht, die Schulen ihres Berings öfters zu besuchen, den Lehrern mit Rath und Tat, namentlich in Bezug auf die religiös-sittliche Erziehung, beizustehen, vorzugsweise jedoch den Schulen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, deren Lehrer minder befähigt sind, oder deren kirchlicher Sinn, oder treue Anhänglichkeit an Seine Majestät den König oder die Staatsregierung zweifelhaft ist, eventuell uns durch die Herren Schulinspektoren Bericht zugehen zu lassen. Wir wiederholen namentlich unsere Anordnung, dass die in den Konferenzen zur Sprache gebrachten Themata, welche vorläufig insbesondere auf die Einheit des Unterrichts und der Erziehung und auf die strenge Handhabung einer guten Disziplin auszudehnen sein möchten, in den jährlichen Schulberichten notiert und diejenigen Lehrer namhaft gemacht werden, welche sich durch ihre rege Teilnahme in denselben ausgezeichnet haben.

Trier, den 5. Januar 1852
Königl. Regierung, Abtl. des Inneren.