Aus Lehrer Lämpels Kramkiste

Die Überweisung eines Gartens an den Schullehrer betreffend

(Schul-Inspektions-Akten)
In Folge eines uns von dem Königl. Rheinischen Provinzialschulcollegio mitgeteilten Reskripts (Abschrift) des Königl. Hohen Ministers der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 5. November a. p. veranlassen wir, dass den Lehrern, welche bisher die Benutzung eines Gartens entbehrt haben, eine geeignete Parzelle zur Anlegung eines solchen überwiesen wird; ferner dass die Lehrer selbst, in so weit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, in freien Stunden an der Einrichtung und Bepflanzung desselben Anteil nehmen und dabei soviel als möglich auf die Obstbaumzucht und die Veredlung der Bäume mit besseren Obstsorten und namentlich auch auf die Erziehung und Pflegung der Blumen einzugehen, damit, was insbesondere bezweckt wird, durch ihr Beispiel auch die Schuljugend und der weniger gebildete Landmann für höhere Genüsse, als jene, die nur in der bloßen Befriedigung der augenblicklichen sinnlichen Notdurft bestehen, empfänglich und zum Beginne einer mehr uneigennützigen, das sittliche Gefühl verfeinernden Tätigkeit hingeleitet wird. Ew. Wohlgeboren werden möglichst unmittelbar und namentlich durch die Herren Schulinspektoren und Bürgermeister, Behufs dessen die erforderlichen Exemplare beigefügt sind, auf die allmähliche Ausführung dieser Verfügung hinwirken.

Trier, den 9. Januar 1843.
Königl. Preuß. Regierung, Abtl. des Innern.
An das Königl. Landratsamt zu Ottweiler.