Aus Lehrer Lämpels Kramkiste

Den Lärm und Unfug der Schuljugend auf den Straßen und öffentlichen Plätzen betreffend

(Schul-Inspektions-Akten)
Es wird so vielfach und so laut über den Lärm und Unfug geklagt, der von der Schuljugend außer der Schulzeit auf den Straßen und öffentlichen Plätzen der Städte getrieben wird, dass zur Aufhebung dieses Übelstandes ein kräftiges Einschreiten unumgänglich nötig erscheint. Sind nun gleich in der gestiegenen Bevölkerung und in der gesunkenen religiösen und sittlichen Erziehung der Kinder von Seiten der Eltern die Hauptquellen der größeren Ungebundenheit der Jugend zu suchen, so ist doch auch nicht zu leugnen, dass in vielen Schulen zu einseitig nur auf die Unterweisung und nicht zugleich auf die Erziehung der Schüler gedacht, nur der Verstand entwickelt und das Gedächtnis mit Kenntnissen angefüllt, nicht aber auf die Gesinnung und das Leben gehörig eingewirkt wird. Die Lehrer sind berechtigt und verpflichtet, allen Unfug, der auf dem Schulwege getrieben wird, eben so zu bestrafen, als wäre er in der Schule verübt worden. Die Herren Schulinspektoren wollen daher die Lehrer anweisen, die Kinder bei dem Ausgang aus der Schule immer so lange im Auge zu behalten, als sie von der Haustüre aus wahrgenommen werden können, ihnen aber auch von Zeit zu Zeit beim Nachhausegehen zu folgen und die Ungebührnisse, deren sie sich schuldig machen, am nächsten Morgen im Wege der Schuldisziplin zu ahnden. Über dem sind die Polizeibeamten angewiesen worden, das erste Mal, dass ein Schüler sich auf der Straße ungebührlich beträgt, ihn seinem Lehrer namhaft zu machen, geeigneten Falls ihn auch zu demselben zu führen und diesem die Bestrafung desselben zu überlassen, bei jeder Wiederholung aber das polizeiliche Verfahren wegen Straßenunfugs eintreten zu lassen, respektive Lokalpolizei-Verordnungen zu erlassen, wo die Bestrafung eines solchen Unfugs noch nicht gehörig vorgesehen ist.

Trier, den 8. Juli 1835
Königl. Preuß. Regierung, Abtl. des Innern v. Ladenberg An sämtliche Herren Schulinspektoren des Regierungsbezirks Trier.