Volksschullehrerbildung im Saarland

 Magazin

Volksschullehrerbildung im Saarland nach 1945
von Prof. Horst Schiffler

Der 2. Weltkrieg hatte auch die saarländische Lehrerschaft stark dezimiert und es war zu erwarten, dass die in Gang kommende Epuration (Entnazifizierung) weitere Lücken hinterlassen würde.[1]

Mit unterschiedlichen Massnahmen versuchte die französische Besatzungsmacht, einer katastrophalen Entwicklung entgegen zu wirken. Beispielsweise heisst es im Januar 1946: "Kriegsgefangene Lehrer, die in Frankreich, Nordafrika oder in der französischen Besatzungszone interniert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Gefangenschaft beurlaubt werden."[2] Andere Schritte bezogen sich auf die Ausbildung von neuen Volksschullehrern.

In einem Erlass der Verwaltungskommission vom 13. 12. 1945 werden Lehrerseminare mit zweijähriger Ausbildungszeit eingerichtet. Zugangsvoraussetzung ist das Abitur. Um aber in noch kürzerer Zeit neue Lehrer zu erhalten, werden als Übergangsregelung vier- und achtmonatige Kurse an diesen Seminaren durchgeführt, die kürzeren für Abiturienten mit mindestens zweijährigem Kriegsdienst, die achtmonatigen für Abiturientinnen und Abiturienten ohne diese Voraussetzung. Ausserdem sollen ab 1946 ein- und zweijährige Kurse stattfinden, die es geeigneten Personen ohne Abitur ermöglichen, den Zugang zum Seminar zu erwerben.[3] Im April 1946 werden als Standorte der Seminare Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel bestimmt.[4] 

Dem zweijährigen Seminar wird eine vierjährige Präparandie vorgeschaltet, die Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener Volksschule oder erfolgreich durchlaufener 4. Klasse des Gymnasiums auf den Besuch des Seminars vorbereitet. In einem Erlass vom 25. 11. 1946 wird darauf hingewiesen, dass in die unteren Klassen der Seminare noch Schüler aufgenommen werden und zwar in Blieskastel, Ottweiler und Saarlouis.[5] Saarbrücken und St. Wendel sind nicht mehr genannt, die dortigen Seminare waren inzwischen nach Blieskastel bzw. Ottweiler verlegt worden. Das Saarlouiser Seminar erhält 1948 seinen Standort in Lebach. Konfessionalität und Geschlechtertrennung spielen noch keine Rolle.

Die neue Verfassung des Saarlandes vom 15. 12. 1947 führt in Artikel 27 die Konfessionsschule (Bekenntnisschule) ein; Artikel 31 bestimmt in logischer Konsequenz: "Die Ausbildung der Lehrer erfolgt in konfessionellen Lehrerbildungsanstalten." Für den katholischen Teil wird auch Geschlechtertrennung durchgeführt. Ab 1948 findet die saarländische Volksschullehrerbildung in den Seminaren Lebach für katholische Knaben, Blieskastel für katholische Mädchen, Ottweiler für evangelische Knaben und Mädchen statt. Die vierjährige allgemeinbildende Vorbereitungsphase wird ab 1952 um ein Jahr verlängert. Den Lehrerseminaren sind Internate angegliedert, einerseits um Schülern mit standortfernem Wohnort den Besuch eines Seminars zu ermöglichen, andererseits um eine Erziehung mit dem geforderten sittlichen Anspruch zu gewährleisten. Die schulpraktische Ausbildung der Seminaristen erfolgte in Seminarübungsschulen, die Seminarlehrer der Fachdidaktiken leiten dort die praktischen Unterrichtsversuche an.[6]

Die Volkschullehrerbildung in Lehrerseminaren war ein Rückgriff auf die Lehrerbildung bis 1924. Sie entsprach einerseits dem französischen Ausbildungskonzept an der Ecole normale primaire, andererseits der konservativen Einstellung der sich neu etablierenden Landespolitik. Ausserdem kam sie dem Bestreben nach einer konfessionellen Lehrerbildung entgegen.

Die Ablehnung des Saarstatuts in der Abstimmung von 1955 und der Beitritt des Saarlandes zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes am 1. Januar 1957 schafft auch neue Voraussetzungen für die Lehrerbildung. Ab Anfang 1956 gibt es bei der neuen Saarregierung Überlegungen zur Akademisierung der Volksschullehrerbildung nach dem Muster der meisten deutschen Bundesländer; schon im Mai erfolgt die Gründung von zwei konfessionellen Pädagogischen Akademien in Saarbrücken. An der katholischen Peter-Wust-Hochschule und der evangelischen Comenius-Hochschule können sich nur zum Sommersemester Abiturientinnen und Abiturienten zu einem viersemestrigen Studium einschreiben. Die parallel dazu agierenden Lehrerseminare sollen auslaufen, an ihre Stelle treten staatliche Aufbauschulen, die Schüler ab der 7. Volksschulklasse in 7 Jahren zum Abitur führen. In der Folge wird die Mindeststudiendauer auf 6 Semester verlängert.

Ab Mitte der 60er Jahre ist es Bestreben der Landesregierung, die beiden konfessionellen Hochschulen zu einer wissenschaftlichen Hochschule weiterzuentwickeln. Eine wesentliche Voraussetzung wird am 9. Juli 1969 mit der Streichung von Artikel 31 der Landesverfassung, der die konfessionelle Lehrerbildung betraf, geschaffen. Zum Wintersemester 1968/69 war die katholische Hochschule in einen Neubau am Waldhausweg in Saarbrücken umgezogen. Mit der Aufhebung der konfessionellen Lehrerbildung ab 1. 10. 1969 wird auch die evangelische Comenius-Hochschule nach dort verlagert und mit der Peter-Wust-Hochschule zur Pädagogischen Hochschule des Saarlandes vereinigt.[7] Die Ausbildung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen erfolgt nun nach einer an wissenschaftlichen Kriterien orientierten Studienordnung.

1978 wird die Pädagogische Hochschule des Saarlandes aufgehoben, die Ausbildung von Hauptschullehrern an die Universität des Saarlandes verlagert; die Ausbildung für die Grundschule findet an den beiden Pädagogischen Hochschulen, später Pädagogischer Universität, Rheinland-Pfalz in Koblenz und Landau statt. Das Saarländische Lehrerbildungsgesetz (SLBiG) von 1999 erkennt das Studium "an deutschen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen" an. Ab dem Wintersemester 2011 soll auch die Ausbildung für die Grundschule an der Universität des Saarlandes möglich sein und wie alle anderen Lehrämter eine Regelstudienzeit von 8 Semestern umfassen. 

[1] Um allzu grossen Ausfällen entgegen zu wirken, wird der Vollzug von Entlassungen oder Zwangspensionierungen hinausgeschoben. Vgl. Erlass vom 30. 9. 1947, Amtl. Schulblatt 3. Jg. Nr. 18/19, Sept./Okt. 1947, S. 29
[2] Amtl. Schulblatt 2. Jg. Nr. 2, Januar 1946, S. 3
[3] Amtl. Schulblatt 1. Jg. Nr. 1, Dezember 1945, S. 2
[4] Amtl. Schulblatt 2. Jg. Nr. 8, S. 19: "Mit Beginn des Jahres 1946 werden im Saargebiet 3 Lehrerseminare errichtet, und zwar in Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel."
[5] Amtl. Schulblatt 2. Jg. Nr. 23, Dezember 1946, S. 58
[6] Erich Bopp, Das Staatliche katholische Lehrerseminar Lebach (1948 - 1964). Ein Kapitel saarländischer Schulgeschichte, Saarlouis 1964
[7] Am 17. 12. 1969 wird im Saarländischen Landtag das Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Saarlandes verabschiedet. Amtsblatt Nr.2/1970, S. 27